Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Möglichkeiten zur Mitwirkung der Eltern in der Schule. Darüber hinaus werden Klassenelternvertreter der einzelnen Klassen unserer Schule sowie die Elternbeiratsvorsitzenden vorgestellt.

Überblick über die Aufgaben eines Elternvertreters: hier klicken!

Möglichkeiten der Elternmitwirkung
Das Grundgesetz regelt die Verteilung der Rechte und Pflichten von Eltern und Schule. Das Schulgesetz legt fest, dass die Schulen einen Erziehungs- und Bildungsauftrag haben. Die Bildung und Erziehung kann jedoch nicht getrennt werden. Deshalb ist eine konstruktive Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften besonders wichtig. Dadurch erhält die Elternmitarbeit in der Schule eine bedeutende Rolle. Die Eltern übernehmen hier Verantwortung als Erziehungspartner in der Schule. Die Möglichkeiten der Elternmitwirkung in der Schule können gefördert und mitgestaltet werden durch Teilnahme an

1. Klassenpflegschaft (= alle Eltern und Lehrer der Klasse) (Elternabend)
wählt den Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter

2.Elternbeirat (= alle Klassenelternvertreter zusammen)
wählen den Elternbeiratsvorsitzenden und den Stellvertreter und die Mitglieder der Eltern in der Schulkonferenz.
Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter sind Mitglieder des Elternbeirats. Der Elternbeirat wählt wiederum aus seiner Mitte einen Elternbeiratsvorsitzenden, der die Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und gegenüber der Öffentlichkeit (Gemeinde, Verwaltung etc.) vertritt.
Allgemeine Aufgaben sind:

• Interesse und Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung wahren und pflegen
• Gelegenheit zur Informationen/Aussprache schaffen
• Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten und der Schule unterbreiten
• Mitarbeit an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse
• Mitgestaltung der Schulfeste
Der Elternbeirat wird von der Schule und dem Schulträger unterstützt.

3. Schulkonferenz (= gemeinsames Gremium der Schule – Eltern und Lehrer zusammen)
In Baden-Württemberg heißt der Elternsprecher einer Klasse Klassenelternvertreter, die Elternvertretung der Schule Elternbeirat und der Elternsprecher der Schule Elternbeiratsvorsitzender. Der Elternbeiratsvorsitzende ist stellvertretender Vorsitzender der Schulkonferenz.
Falls Sie Wünsche und Anregungen zu unserer Seite haben, geben Sie diese gerne weiter über das Sekretariat der Schule.
Eine gute Schule lebt von der konstruktiven Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern.

Die Schulkonferenz stellt eines der wichtigsten schulinternen Gremien für die Eltern dar. Es sind gleich viele Elternvertreter wie Lehrer in der Schulkonferenz vertreten. Eltern haben hier ein Mitbestimmungsrecht bei wichtigen Entscheidungen. Sie hat als Aufgabe das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern. Die Schulkonferenz berät und beschließt über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind.

Der Schulkonferenz (Schuko) gehören an:
• die drei gewählten Elternvertreter,
• der Elternbeiratsvorsitzende (=Stellvertretender Vorsitzender der Schuko)
• die drei gewählten Lehrervertreter
• die Schulleitung (= Vorsitzender der Schuko)