Tamara Kastner und Jan Wohlleber

Telefon: 0721 / 133-2523

E-Mail (über): sekretariat@nebenius-grundschule.de
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr und 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Sie finden die ergänzende Betreuung im UG rechts, Zimmer-Nr. 3 und 5.

Alle Informationen zur Ergänzenden Betreuung finden Sie hier:
http://www.karlsruhe.de/b2/schulen/ergaenz_betreuung.de

Kinder in der Ergänzenden Betreuung allgemeine Informationen

Verlässliche Grundschule

Das Land Baden-Württem­­­berg garantiert in der Verläss­­­li­chen Grund­­­schule eine verbin­d­­­li­che Unter­richts­­­zeit von der 2. bis 5. Schul­­­stunde.

Für Familien mit einem weiteren Betreu­ungs­­­­­be­darf bietet die Stadt Karlsruhe in der 1., 6. und 7. Schul­­­stunde eine bedarfs­­­ge­rechte Betreuung für Kinder an Grund­­­schu­len an. Ergänzende Betreuung

Eltern von Grund­­­schü­le­rin­­­nen und Grund­­­schü­­­lern haben die Möglich­keit, das freiwil­­­lige Angebot der ergän­­­zen­­­den Betreuung der Stadt Karlsruhe an Schultagen in der Zeit zwischen

7:30 und 13:00 Uhr oder 7:30 und 14:00 Uhr

an fast allen Karlsruher Grund­­­schu­len in Anspruch zu nehmen.

Bis zum Unter­richts­­­be­­­ginn und nach dem Ende des Unter­richts können die Kinder an einem pädago­­­gisch quali­­­fi­­­zier­ten, bedarfs­­­ge­rech­ten und flexiblen Gruppen­an­­­ge­­­bot in der Regel an der Schule teilnehmen.

Das Betreu­ungs­­­an­­­ge­­­bot wird grund­­­sätz­­­lich von einer Erzieherin bzw. einem Erzieher angeleitet.

Eltern haben Planungs­­­­­si­cher­heit durch zeitliche, perso­­­nel­le und pädago­­­gi­­­sche Verläss­­­lich­keit der Betreu­ungs­­­­­grup­­­pen.

In der Ergän­­­zen­­­den Betreuung beschäf­ti­­­gen sich die Kinder mit alter­s­­­ge­mä­­­ßen und sinnvollen, spiele­ri­­­schen und freizeit­­­be­­­zo­­­ge­­­nen Aktivi­tä­ten. Dabei werden elemen­ta­re Sozia­­­ler­fah­run­­­gen und positive Gruppe­­­ner­le­b­­­nis­se vermittelt.

Anmeldung

Anmel­­dun­­gen können bei den Sekre­ta­ria­ten der Schulen, beim Schul-und Sportamt und bei den jewei­li­gen Ortsver­­wal­tun­­gen abgegeben werden.

Das Schul- und Sportamt vergibt die Gruppen­plätze, führt die Anmel­­de­­lis­ten und ggf. die Warte­­lis­ten.