Befreiung vom Unterricht
Nur wenn wichtige Gründe vorliegen, kann Ihr Kind eine Unterrichtsbefreiung bekommen.
(Für den Religions- und den Sportunterricht gelten gesonderte Regeln.)
Die Erziehungsberechtigten müssen für die Unterrichtsbefreiung einen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrer oder bei der Schulleitung einreichen.
Als wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung werden u.a. angesehen:
- Krankheit und Arztbesuch
- Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind
- Sitzung der Schülervertretung
- schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie
- Heirat in der engsten Familie
- Todesfall in der engsten Familie
- Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
- aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen
- aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben
- Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch
- Besuche von Beratungsstellen oder Behörden
Befreiung vom Unterricht im Zusammenhang mit den Schulferien ist grundsätzlich nicht möglich!
Auch wenn Urlaubsreisen und Flüge ein paar Tage vor Ferienbeginn wesentlich günstiger zu bekommen sind, ist das kein Grund für eine Unterrichtsbefreiung! Es ist auch nicht ratsam, dem Unterricht ohne eine Erlaubnis der Schule fern zu bleiben, denn in allen Landesschulgesetzen ist in diesen Fällen eine Geldbuße zu verhängen. Das kann ganz schön teuer werden – für eine eigenmächtige Ferienverlängerung drohen Bußgelder nicht unter 80 € für jeden versäumten Schultag.
Geben Sie Ihren Antrag auf eine Unterrichtsbefreiung zuerst bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer ab. Er wird prüfen, inwieweit er wirklich gerechtfertigt ist, und ihn dann gegebenenfalls an die Schulleitung weiterreichen. Kalkulieren Sie ein, dass der Vorgang der Befreiung vom Unterricht eine Weile dauern kann, und stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig.
Hinweis |
Für einen Arztbesuch in der Unterrichtszeit stellt Ihrem Kind die jeweilige Praxis gern eine Entschuldigung als Befreiung vom Unterricht aus, die in der Regel von den Schulen auch problemlos akzeptiert wird. Ein gesonderter Antrag auf Unterrichtsbefreiung ist in diesem Falle nicht notwendig. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Anlass Ihres Antrags auf Befreiung vom Unterricht wichtig genug ist, dass ihm stattgegeben wird, suchen Sie auf jeden Fall das persönliche Gespräch mit der Schulleitung. |
Antrag auf Befreiung und Beurlaubung: hier klicken!
Beratungslehrerin
Frau Nadine Steinacker ist die Beratungslehrerin der Nebenius-Grundschule. Eltern können von sich aus den Wunsch nach Beratung äußern. Geben Sie in einem solchen Fall im Sekretariat Bescheid. Wir vermitteln dann den Kontakt. Meistens wird von den Lehrerinnen und Lehrern vorgeschlagen, dass wir den Beratungslehrer um Hilfestellung bitten.
In welchen Fällen ist der Beratungslehrer eine mögliche Ansprechperson?
– Lernschwierigkeiten
– Dyskalkulie
– AD(H)S
– Hochbegabung
– Weitervermittlung, z.B. bei LRS
Die Schulsozialarbeiterin (siehe unten) und der Beratungslehrer tauschen sich bei Bedarf über die o.g. Themenbereiche aus. Es ist eine gemeinsame Begleitung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern möglich. Die besprochenen Themen werden vertraulich behandelt.
Hier finden Sie alle Infos zum Beratungslehrer: hier klicken!
Entschuldigungen
Ist ein Schüler / eine Schülerin krank:
benachrichtigen die Eltern/Erziehungsberechtigten am ersten Tag vor Beginn des Unterrichts telefonisch die Schule.
Zusätzlich geben die Eltern ihrem Kind für die Klassenlehrerin eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule, wenn es wieder gesund ist.
Kann ein Schüler / eine Schülerin für einzelne Stunden nicht am Sportunterricht teilnehmen, so schreiben die Eltern eine schriftliche Entschuldigung für die Lehrkraft, die den Sportunterricht erteilt.
Wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen länger vom Sportunterricht befreit werden soll, ist der Entschuldigung ein ärztliches Attest beizulegen.
Vordruck Entschuldigung: hier klicken! (PDF)
Vordruck Entschuldigung: hier klicken! (Word)
Link zur Schulbesuchsverodnung:
Fahrrad fahren
Ab wann dürfen die Schüler mit dem Rad zur Schule kommen?
Ab der vierten Klasse dürfen die Schüler mit dem Rad in die Schule kommen. Da beginnt der Radfahrunterricht in der Zusammenarbeit mit der Jugendverkehrsschule.
Bis zur vierten Klasse sollen die Schüler zu Fuß in die Schule kommen. Die Bewegung zu Fuß ist die beste, der Körper wird wach, die Gehirnhälften bekommen durch die Bewegung Anregung, die Schüler werden offen für den Unterricht. Nur im Einzelfall ist die Wohnung so weit weg, dass die Kinder länger als 20 Minuten zu Fuß brauchen. Dann kann man das Hinbringen zur Schule so einrichten, dass die Kinder zu einem Klassenkameraden gebracht werden und von dort aus zur Schule laufen. So haben auch diese Kinder einen Schulweg und sogar mit jemandem gemeinsam.
Ferien
Den Ferienplan für das aktuelle Schuljahr erhalten die Eltern bei der Anmeldung in der Schule und Ende Februar über die Verteilung in den Klassen für das kommende Schuljahr. Die beweglichen Ferientage sind extra gekennzeichnet, weil hier evtl. Abweichungen gegenüber Schulen im Landkreis Karlsruhe sind.
Der letzte Schultag vor den Sommerferien endet um 11.00 Uhr.
Beurlaubungen von Schülern vor und nach den Ferien wegen einer Ferienreise sind nicht möglich.
Fundsachen
Im Hausmeister-Zimmer der Grundschule gibt es eine Fundsachenkiste, in der Sie aktuell nach Verlorenem suchen können.
Oft bleiben wertvolle Kleidungsstücke über Wochen in der Schule. Vor den Ferienabschnitten werden sie in der Pausenhalle / Aula extra bereit gelegt, dass die Schüler und auch die Eltern gezielt nachsehen können. – Ein paar Wochen danach lagern wir noch die nicht abgeholten Fundsachen in der Schule, dann geben wir sie zu einer karitativen Sammlung.
Hitzefrei
Falls es eine längere Hitzeperiode gibt, kann es hitzefrei geben: ab 12.10 Uhr. Dies wird einmal kurz vorher schriftlich angekündigt.
Krankmeldungen
Ist ein Schüler / eine Schülerin krank:
benachrichtigen die Eltern/Erziehungsberechtigten am ersten Tag vor Beginn des Unterrichts telefonisch die Schule.
Zusätzlich geben die Eltern ihrem Kind für die Klassenlehrerin eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule, wenn es wieder gesund ist.
Kann ein Schüler / eine Schülerin für einzelne Stunden nicht am Sportunterricht teilnehmen, so schreiben die Eltern eine schriftliche Entschuldigung für die Lehrkraft, die den Sportunterricht erteilt.
Wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen länger vom Sportunterricht befreit werden soll, ist der Entschuldigung ein ärztliches Attest beizulegen.
Vordruck Entschuldigung: hier klicken! (PDF)
Vordruck Entschuldigung: hier klicken! (Word)
Link zur Schulbesuchsverodnung:
Kopfläuse
Das Infektionsschutzgesetz verlangt Eigeninitiative. Jede Familie muss in der Schule Bescheid sagen, wenn bei einem Mitglied der Familie Kopfläuse entdeckt wurden.
Eine Scham und ein Zurückhalten der Information ist falsch. Hier hilft nur offensives Vorgehen. In den Schulen erhalten die Eltern der Klasse sofort eine Information, dass alle Familien in den nächsten Tagen ihre Kinder kontrollieren und gegebenenfalls eine Behandlung beginnen müssen.
Ein Kind, das Kopfläuse hat, darf nicht in die Schule. Ein Kind, bei dem in der Schule Kopfläuse festgestellt werden, wird nach Hause geschickt.
Wichtig ist, dass eine Kontrolle und eine Behandlung nicht ausreichen.
Empfohlenes Behandlungsschema: (Seite 4 Merkblatt Landesgesundheitsamt)
Tag 1: Behandlung des Haares mit einem Mittel gegen Läuse und anschließend „nasses“ Auskämmen (mit Pflegespülung). Das Auskämmen ist die wichtigste Methode.
Tag 5: „Nasses“ Auskämmen (mit Pflegespülung), um geschlüpfte Larven zu beseitigen, bevor sie mobil sind.
Tag 8, 9 oder 10: Haare erneut mit einem Läusemittel behandeln, um spät geschlüpfte Larven abzutöten. Auskämmen.
Tag 13: Kontrolluntersuchung des Haares und „nasses“ Auskämmen (mit Pflegespülung).
Tag 17: Letzte Kontrolle des Haares und „nasses“ Auskämmen (mit Pflegespülung).
Hier sind zwei Informationsbroschüren zum Download:
Kopfläuse – Was tun? Merkblatt des Landesgesundheitsamtes
Kopfläuse – Was tun? Merkblatt der Landeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung
http://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/kopflaeuse/behandlung/
Behandlungsschema:
Ab September 2010 erhalten alle Schüler einen Kleidersack für die Garderobe an der Schule. Das dient der Vorbeugung. Der Elternbeirat hat dies zur Vorbeugung beschlossen. Vorausgegangen war die Erprobung mit zwei Schulklassen. Die Probephase zeigte: Die Schüler kommen gut mit zurecht. Im Winter ist alles eingepackt, auch die Mützen. In den Klassen gab es keine „Läusealarm“. Im Schuljahr zuvor hatte eine Klasse mindestens fünfmal „die Läuseplage“. Der Aufwand bei der Behandlung und beim Reinigen zu Hause war unglaublich groß. Die Verwendung der Kleidersäcke brachte eine große Erleichterung. Informationen zu den Kleidersäcken:
Öffnungszeiten des Sekretariats
Das Sekretariat befindet sich im 1.OG des Schulhauses in der Nebeniusstr.22. Es ist geöffnet: Montag bis Donnerstag von 8 – 11 Uhr und unter der Telefonnummer 0721 133 – 4586 erreichbar.
Nachrichten an die Lehrkräfte werden von hier aus weitergegeben.
Schulsozialarbeit
In der Nebenius-Grundschule gibt es seit 2005 die Schulsozialarbeit. Eltern und Schüler können sich zur Beratung direkt anmelden.
Mehr Informationen zum Thema Schulsozialarbeit – hier klicken!
Sprechzeiten
Falls Sie einen Termin für ein Gespräch mit einer Lehrerin ausmachen wollen, wenden Sie sich bitte per Mail an die Kollegin (Mailadressen)
Stundenpläne
Unterrichtszeiten
1. Stunde | 7.45 – 8.30 Uhr |
2. Stunde | 8.35 – 9.20 Uhr |
3. Stunde | 9.25 – 10.10 Uhr |
Große Pause | 10.10 – 10.30 Uhr |
4. Stunde | 10.35 – 11.20 Uhr |
5. Stunde | 11.25 – 12.10 Uhr |
6. Stunde | 12.15 – 13.00 Uhr |
Versicherungen
Die Schüler sind auf dem Schulweg und in der Schule unfallversichert.
Die Eltern, die eine Schulklasse begleiten auf dem Weg ins Museum, Theater, zum Hüttenaufenthalt sind ebenso versichert.
Eltern, die Schüler zum Hüttenaufenthalt oder zum Fußballwettbewerb fahren, können ihr Auto zur Kaskoversicherung über die Schule anmelden. Dazu müssen im Rektorat ein paar wenige Angaben gemacht werden.
Zu Beginn des Schuljahres erhalten alle die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Zahnarzt
Einmal im ersten Schuljahr und einmal im zweiten Schuljahr erhalten die Schüler von einer Fachkraft der „ARGE Jugendzahnpflege für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe“ eine Anleitung zur Zahnpflege. Die Wichtigkeit der Zahnpflege für die Erhaltung der Zähne wird deutlich gemacht und richtiges Zähneputzen eingeübt.
Zusätzlich werden einmal alle Schüler der Klassenstufe 1 von der „Schulzahnärztin“ des Gesundheitsamts untersucht. Alle Eltern erhalten vor der Untersuchung eine Mitteilung und können sich für die Fluoridierung entscheiden. Falls bei der Untersuchung eine Fehlstellung der Zähne oder gar Schäden an Zähnen entdeckt werden, werden die Eltern schriftlich informiert und der Besuch einer Zahnarztpraxis wird empfohlen.